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Es gibt zwei Varianten das Werkzeug einzusetzen:
Bei Facebook Custom Audience aus einer Kundenliste lädt ein Unternehmen eine Liste mit Kundeninformationen (z.B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) auf ihr Facebook-Konto. Nach Verschlüsselung der Daten prüft Facebook, wer von den gelisteten Personen im Netzwerk aktiv ist. So kann das Unternehmen daraus Zielgruppen wählen und passende Werbeanzeigen an diese User richten.
Die andere Möglichkeit ist die Einbindung eines Facebook Pixel auf der Homepage oder App eines Unternehmens. Facebook verfolgt so das Online-Verhalten der Besucher und spielt ihnen gezielt passende Werbeanzeigen aus.
Aber Vorsicht: Rechtlich kann dieses Tool für Unternehmen schnell riskant und teuer werden, wenn nicht sorgfältig genug damit umgegangen wird. Immerhin geht es um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Angriffspunkte bei den Werbetreibenden sind immer wieder fehlende oder mangelhafte Einwilligungen der Kunden zur Nutzung ihrer Daten. Auch die Verschlüsselung der Daten ist Behörden zufolge mangelhaft und könne zum Teil mit wenig Aufwand wieder in die ursprünglichen Informationen zurückgerechnet werden.
Facebook selbst, sichert sich mit seinen Nutzungsbedingungen ab und entzieht sich der Verantwortung. Es liegt also in der Hand der werbetreibenden Unternehmen Facebook Custom Audience datenschutzrechtlich zulässig einzusetzen. Wie bereits angesprochen ist eine informierte Einwilligung des Kunden unverzichtbar, das ist vor allem für die Nutzung über eine Kundenliste von Relevanz. Wird die Einwilligung widerrufen, muss der Betroffene unverzüglich aus der Liste entfernt werden. Auch Facebook Custom Audience über Pixel ist nur zulässig, wenn eine informierte Einwilligungserklärung der Websitebesucher vorliegt. Unternehmen müssen die Besucher außerdem über das Verfahren der Datenerhebung ausreichend informieren (welches Verfahren wird eingesetzt, wer ist dafür zuständig, zu welchem Zweck erfolgt die Datenerhebung etc.). Zudem ist ein geeignetes Opt-Out-Verfahren vom Betreiber der Website zu implementieren.
Vor der Nutzung von Facebook Custom Audience sollten sich werbetreibende Unternehmen also ausreichend informieren und mit geeigneten Rechtsgrundlagen auseinander setzen. Dann steht der Verwendung des vielversprechenden Tools auch nichts mehr im Weg.